Digitale Vormerkung für die städtische Krabbelstube sowie für die städtischen Kindergärten und Horte 2024/2025

Krabbelstube (für Kinder im Alter zwischen 12 und 36 Monaten):

Es können Kinder, die in der Zeit von 01. September 2024 bis 31. August 2025 das Mindestalter von 12 Monaten erreichen, vorgemerkt werden.

Krabbelstubenplätze werden laufend nach freien Kapazitäten zugeteilt. Es werden Kinder mit Hauptwohnsitz Steyr aufgenommen, deren Eltern berufstätig, arbeitssuchend oder in Ausbildung sind. Wenn ein Betreuungsplatz für Ihr Kind zur Verfügung steht, werden Sie von der Fachabteilung Krabbelstube, Kindergärten und Horte telefonisch oder schriftlich kontaktiert.


Kindergarten (für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren):

Es können Kinder, die in der Zeit von 01. September 2024 bis 31. August 2025 das Mindestalter von 3 Jahren erreichen, vorgemerkt werden.

Kindergartenplätze werden jährlich Ende Mai nach vorheriger Vormerkung und nach Maßgabe der verfügbaren Betreuungsplätze vergeben. Wurde Ihr Kind bis zum 03. Februar 2023 vorgemerkt, werden Sie über einen Fixplatz bzw. Weiterverbleib auf der Warteliste bis Ende Mai 2023 schriftlich informiert.

Während des laufenden Kindergartenjahres können Kinder nur dann aufgenommen werden, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach folgenden Kriterien: Berufstätigkeit beider Eltern, Alter des Kindes, familiäre oder soziale Umstände, Geschwisterkind, Hauptwohnsitz in Steyr.

Für Kinder, die zwischen 1. September 2018 und 31. August 2019 geboren sind, gilt die Kindergartenpflicht für das Jahr 2024/25. Kindergartenpflichtige Kinder erhalten jedenfalls einen Platz in einem Kindergarten.


Volksschulhort (für Kinder, die eine Volksschule besuchen):

Es können Kinder, die ab 1. September 2024 eine Volksschulklasse besuchen vorgemerkt werden.

Während des laufenden Hortjahres können Kinder nur dann aufgenommen werden, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach folgenden Kriterien: Berufstätigkeit beider Eltern, Alter des Kindes, familiäre oder soziale Umstände, Geschwisterkind, Hauptwohnsitz in Steyr.


Bitte beachten Sie, dass die digitale Anmeldung am 2. Februar 2024 endete. Vormerkungen ab 5. Februar 2024 werden auf unserer Warteliste vermerkt.

Ausführliche Informationen zu den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Steyr finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.steyr.gv.at (z.B. Kontaktdaten, Tarif - und Kinderbetreuungseinrichtungsordnungen, allgemeine Informationen zu den einzelnen Einrichtungen)

Sie erhalten die Vormerkbestätigung als PDF zum Download.

Wir weisen darauf hin, Ihr Kind maximal 1 Jahr vor dem gewünschten Aufnahmedatum in einer städtischen Bildungseinrichtung online vorzumerken. Andernfalls wird Ihre Vormerkung automatisch gelöscht.


Ausfüllhilfe - Vormerkung in PDF

Vormerkung ist ab 6. Mai wieder möglich!