Verordnungen

Hinweis: die Verordnungstexte sind teilweise konsolidierte Fassungen einzelner Verordnungsänderungen und damit rechtlich unverbindlich. Konsolidierung bedeutet die Zusammenfassung eines Rechtsaktes und der zugehörigen Änderungen und Berichtigungen zu einem einzigen Dokument. Rechtlich verbindlich sind nur die kundgemachten Verordnungen selbst!