Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren

Die mündliche Verhandlung im Baubewilligungsverfahren kann nach der Oö. Bauordnung entfallen, wenn die NachbarInnen durch ihre Unterschrift am Bauplan erklären, gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen zu erheben. Die Baubewilligung ist schriftlich bei der Baubehörde zu beantragen. Nachbarn sind die Eigentümer/Miteigentümer der Grundstücke, die bei Wohngebäuden vom zu bebauenden Grundstück höchstens 10,00 bzw. bei Betriebsgebäuden 50,00 m entfernt sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Ansuchen (Formular) des Magistrats Steyr, unterfertigt durch den/die Antragsteller und den/die Grundeigentümer
  • Bauplan in 2-facher Ausfertigung/3-facher Ausfertigung bei Inanspruchnahme einer Wohnbauförderung inkl. Nachbarunterschriften
  • Baubeschreibung in 2-facher Ausfertigung
  • Grundbuchsauszug des Bezirksgerichtes Steyr (Stand bei Einreichung) in 1-facher Ausfertigung
  • Schriftliche Grundeigentümerzustimmung (Miteigentümerzustimmung), soferne der Antragsteller nicht Alleineigentümer ist
  • Lageplan in 2-facher Ausfertigung im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Kotierung des geplanten Bauvorhabens
  • Energieausweis soweit erforderlich in 1-facher Ausfertigung

Zuständig