Tourismusabgabe

Fachabteilung für Steuerangelegenheiten
Stadtplatz 27, 2. Stock, Zi. 207
Tel. 07252/575-226
FAX: 07252/575-409
E-Mail: steuern@steyr.gv.at

Allgemein

Das Land Oberösterreich erhebt zwei Formen der Tourismusabgabe (Ortstaxe und Freizeitwohnungspauschale) und verpflichtet Gemeinden, diese - jeweils für das Land OÖ - einzuheben. Die Stadt Steyr erhebt einen Gemeindezuschlag zusätzlich zur Freizeitwohnungspauschale.

Ortstaxe 

Freizeitwohnungspauschale

Weitere Informationen

Oö. Tourismusgesetz 2018

Land Oberösterreich – Informationen zur Tourismusabgabe

Zuständig