Sperrzeitenverkürzungen

Das Ansuchen um Sperrzeitenverkürzung wird von Gastgewerbetreibenden z. B. zum Zwecke der Durchführung von Geburtstagsfeiern, Weihnachtsfeiern etc. gestellt. Zum Zwecke der Bescheiderlassung wird eine Stellungnahme von der Bundespolizeidirektion eingeholt, dadurch kann die Bearbeitungsdauer bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.

Zuständig