Rundfunk-, Telefon- und Fernsehgebührenbefreiung

Antragsformulare für Gebührenbefreiung liegen bei jedem Gemeindeamt und auch in den Raiffeisen-Banken auf und können dort ausgefüllt und abgegeben werden.

Eine Bestätigung seitens des Magistrates ist seit 1. 2. 2002 nicht mehr notwendig!

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