Pflegegeld

Zweck des Pflegegeldes ist es, den Pflegebedürftigen die Finanzierung von Betreuung und Hilfe teilweise abzugelten bzw. den Betroffenen zu ermöglichen, selbst die Form von Pflege - Ihren Bedürfnissen entsprechend - zu bestimmen. Das Pflegegeld stellt kein Einkommen dar, sondern ist für die erforderliche Betreuung zu verwenden.

Bundespflegegeld:
Bezieher einer Pension oder Rente stellen den Pflegegeldantrag an den zuständigen Versicherungsträger. Die Anträge für mitversicherte Angehörige, Berufstätige oder Sozialhilfeempfänger müssen bei der PVA eingebracht werden. Antragsformulare liegen für Sie im GSS und im Gesundheitsamt auf.

HELP.GV - Pflegevorsorge