Krankenhilfe

Hilfe bei Krankheit wird für Personen geleistet, die sich in einer sozialen Notlage befinden und wegen Krankheit behandlungsbedürftig sind. Übernommen werden dabei die Kosten für alle erforderlichen Leistungen, wie sie Versicherte der OÖ. GKK beanspruchen können, soweit es sich dabei nicht um Geldleistungen handelt.

Die Kosten für "Hilfe bei Krankheit" sind grundsätzlich rückzuerstatten (siehe "Sozialhilfe").