Jubiläums-Hochzeiten

Ehepaare, die die

  • Goldene Hochzeit (50 Jahre)
  • Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
  • Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
  • Gnadenhochzeit (70 Jahre)
  • Juwelenhochzeit (72 ½ Jahre)
  • Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre) feiern,

werden sowohl seitens der Stadt Steyr als auch des Landes Oberösterreich geehrt. Anträge dafür liegen in den Stadtservicestellen auf und stehen auch online zur Verfügung.

Mit dem Ansuchen ist die Heiratsurkunde vorzulegen.

Den Ehejubilaren mit Hauptwohnsitz in Steyr wird vom Bürgermeister der Stadt Steyr oder einem/einer von ihm ernannte/n Vertreter/in eine Ehrenurkunde überreicht. Als kleine Aufmerksamkeit erhält jedes Jubelpaar eine Steyr-Torte, einen Blumenstrauß und auf Wunsch kann ein Fotograf die Ehrung festhalten.

Formulare

Zuständig

  • Straßer Martina (Assistentin Stadträtin Mag. Katrin Auer und Stadtrat Christian Baumgarten)