Integrierte Betriebe

Die Anzeigen betreffend die Errichtung eines integrierten Betriebes sind bei der für den Standort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde von jenen Gewerbetreibenden zu stellen, die für die Ausübung des entsprechenden Gewerbes, einen hauptberuflich befähigten Arbeitnehmer (Befähigungsnachweis) benötigen.

Dem Ansuchen sind Unterlagen betreffend den Befähigungsnachweis, Personaldokumente incl. Strafregisterauszug, Anmeldung bei der OÖ. Gebietskrankenkasse über mind. 20 h-Beschäftigung anzuschließen. Nach Einholung der Stellungnahme der Wirtschaftskammer wird dann ein Bescheid erlassen.

Zuständig