Indirekteinleiterbewilligungen gem. §32b WRG 59 i.d.g.F

Zuständig ist hier der Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung.

Formulare bzw. Informationen bezüglich Indirekteinleiter, Senkgruben und Fremdschlammübernahme erhalten Sie auf der Homepage des RHV Steyr.

Reinhaltungsverband Steyr