Bewohnerparken - Innere Stadt

Um eine Bewohnerparkkarte erhalten zu können, müssen sie ihren Hauptwohnsitz in folgenden Straßenzügen haben:

  • Berggasse
  • Bindergasse
  • Brucknerplatz
  • Enge Gasse
  • Ennskai
  • Grünmarkt
  • Ölberggasse
  • Pfarrgasse
  • Promenade
  • Schulstiege
  • Stadtplatz
  • Werndl-Straße - nur Hausnummern 1 + 3
  • Zwischenbrücken

Mit ihrer Bewohnerparkkarte sind sie berechtigt in folgenden Kurzparkzonen ihr Fahrzeug über die erlaubte Parkdauer hinaus, abzustellen.

a) Kurzparkzone Ennskai
b) Kurzparkzone Brucknerplatz
c) Kurzparkzone Berggasse
d) Kurzparkzone Promenade
e) Prof.-Jörg-Reiter-Platz

Beilagen: Kopie des Zulassungsscheines und Meldezettels

Gebühren:

  • für 1 Jahr 54,40 Euro
  • für 2 Jahre 94,50 Euro

Hinweis:
Bei einem online-Antrag reduziert sich die Bundesgebühr um € 5,70 und bei Beantragung des Online-Bonus (im Online-Antrag beim Feld „Online-Bonus“ – „Häckchen“ setzen) erhalten sie einen zusätzlichen Bonus von € 6,00.

Formulare


Zuständig: