Bewohnerparken - Ennsdorf

Um eine Bewohnerparkkarte erhalten zu können, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in folgenden Straßenzügen haben: 

  • Bahnhofstraße
  • Damberggasse - nur Hausnummern 1 - 5 gerade und ungerade
  • Dukartstraße
  • Färbergasse
  • Haratzmüllerstraße - nur 1 - 23 ungerade und 2 - 18 gerade 
  • Hessenplatz
  • Johannesgasse
  • Kollergasse
  • Kompassgasse
  • Pachergasse nur Hausnummern 1, 2, 3, 4, 4a und
  • Paddlerweg 
  • Schiffmeistergasse
  • Bergerweg, von der Kreuzung Viadukt- / Stadlgasse in nördliche Richtung

Mit ihrer Bewohnerparkkarte sind sie berechtigt in folgenden Kurzparkzonen ihr Fahrzeug über die erlaubte Parkdauer hinaus, abzustellen:

a) Kurzparkzone Bahnhofstraße
b) Kurzparkzone Jägergasse
c) Kurzparkzone Johannesgasse
d) Kurzparkzone Färbergasse
e) Kurzparkzone Dukartstraße
f) Kurzparkzone Hessenplatz
g) Kurzparkzone Damberggasse
h) Kurzparkzone Kollergasse 
i) Kurzparkzone Schiffmeistergasse
j) Kurzparkzone Bergerweg
k) Kurzparkzone Viadukt-/Stadlgasse

Beilagen: Kopie des Zulassungsscheines und Meldezettels

Gebühren:

  • für 1 Jahr 54,40 Euro
  • für 2 Jahre 94,50 Euro

Hinweis:
Bei einem online-Antrag reduziert sich die Bundesgebühr um € 5,70 und bei Beantragung des Online-Bonus (im Online-Antrag beim Feld „Online-Bonus“ – „Häckchen“ setzen) erhalten sie einen zusätzlichen Bonus von € 6,00.


Formulare


Zuständig: