Betriebsartänderungen

Betriebsartänderungen sind bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mittels Ansuchen anzuzeigen. Voraussetzung hiefür ist die erforderliche Betriebsanlagengenehmigung. Im Falle, dass die Betriebsartänderungen auch die Erweiterung des Berechtigungsumfanges nachsichzieht, wird die Wirtschaftskammer f. OÖ. um Stellungnahme ersucht. Von ha. wird nach Abschluss des evtl. erforderlichen Ermittlungsverfahrens eine Verständigung an alle Stellen erlassen und die Betriebsartänderung wird am Gewerbeschein vermerkt.

Bearbeitungsdauer: ohne Erweiterung des Umfanges innerhalb weniger Tage, sonst bis zu sechs Wochen (Stellungnahme der Wirtschaftskammer).

Zuständig