Anliegerleistung

Anliegerleistungen sind ein Instrument der Stadt Steyr, Aufwendungen für Kanal, Wasser und Aufschließung teilweise refundiert zu bekommen.

In der Folge werden die einzelnen erforderlichen Leistungen anläßlich der Erteilung der Bauplatz- bzw. Baubewilligung vorgeschrieben. Dies sind:

Grundabtretung des Grundstückseigentümers zur Freihaltung von Flächen für die Aufschließung (öffentliches Gut):
1. Beitrag des Grundstückseigentümers zu den Kosten des Erwerbs von Grundflächen für Aufschließung durch die Gemeinde
2. Beitrag zu den Kosten der Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen
3. Beitrag zu den Kosten der Errichtung einer gemeindeeigenen Kanalisationsanlage
4. Beitrag zu den Kosten der Errichtung einer gemeindeeigenen Wasserversorgungsanlage

siehe auch: Kanalanschlußgebühr

Zuständig