Abfallbehandlungsanlagen

Die Neugenehmigung bzw. Abänderung von Abfallbehandlungsanlagen nach bundes- und landesrechtlichen Vorschriften führt der Landeshauptmann für OÖ. bzw. die Landesregierung durch.

Ebenso sämtliche Annexverfahren, außer dem Bauverfahren, welches durch die Baubehörde abgewickelt wird.

Zuständig