Verkauf von naturgeschützten Pflanzen

Der Verkauf von naturgeschützten Pflanzen (zB.: Palmkätzchen, Buxbaum, Maiglöckchen, Narzissen usw.) bedarf einer Bestätigung der Behörde. Bestätigt wird, dass die naturgeschützten Pflanzen auf eigenem Grund gezüchtet werden.

Zuständig