Ehe / Eingetragene Partnerschaft

„JA – ein kleines Wort, das großes Glück bedeutet!“


Eheschließungen und Eingetragene Partnerschaften finden zu den Amtszeiten und Samstagvormittag in der wunderschönen Schlosskapelle im Schloss Lamberg statt.

Auf Anfrage stehen Sondertrauungstermine zwischen Mai und September auch Freitag- und Samstagnachmittag gegen Aufpreis zur Verfügung!


Terminreservierung:

Termine für Eheschließungen / Eingetragene Partnerschaften können für das aktuelle Kalenderjahr und für das gesamte Folgejahr reserviert werden.


Musikalische Umrahmung:

Das Standesamt Steyr vermittelt auf Wunsch das Engagement eines Musikers für die im Trauungssaal vorhandene antike Orgel oder ein Keyboard.
Durch vier Musikstücke wird die Trauung sowohl musikalisch aufgelockert als auch festlich und feierlich gestaltet.



Ermittlung der Ehefähigkeit / der Partnerschaftsfähigkeit

Das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit / der Partnerschaftsfähigkeit kann bei jedem Standesamt, unabhängig vom Wohnsitz und vom Ort der Eheschließung / der Begründung der Eingetragenen Partnerschaft, unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Verlobten / beider Partner durchgeführt werden.

Wichtige Information: ausschließlich mit Terminvereinbarung möglich!


Benötigte Urkunden (im Original):

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis – bei fremder Staatsangehörigkeit der Reisepass
  • Heiratsurkunden / Partnerschaftsurkunden aller Vorehen / Partnerschaften
  • Nachweis der Auflösung aller Vorehen /Partnerschaften mit Vermerk der materiellen Rechtskraft
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • Nachweis der akademischen Grade
  • Meldezettel (wenn der Hauptwohnsitz außerhalb von Österreich ist)
  • Amtlicher Lichtbildausweis


Bei fremder Staatsangehörigkeit werden zusätzliche Urkunden benötigt und deshalb ersuchen wir vorab um persönliche Kontaktaufnahme, da für jedes Land andere Vorschriften bestehen.
Sie bekommen von uns eine Liste der notwendigen Urkunden, welche für Ihre Eheschließung / Eingetragene Partnerschaft notwendig sind.


Alle fremdsprachigen Urkunden müssen entweder in internationaler Form (= mehrsprachig) oder in einer von einem in Österreich ansässig gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzten Form vorgelegt werden.
Darüber hinaus kann eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung für Ihr Land notwendig sein. Gerne informieren wir Sie telefonisch darüber.



Teilauszug / Ehefähigkeitszeugnis

Österreichische Staatsbürger:innen benötigen für eine Eheschließung / Eingetragene Partnerschaft im Ausland noch zusätzliche Urkunden.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei dem Standesamt, wo Ihre Eheschließung / Eingetragene Partnerschaft stattfinden wird.
Je nach Abkommen zwischen den Ländern kann dies ein Teilauszug gem. § 58 Personenstandsgesetz (früher: Ledigkeitsbescheinigung) oder ein Ehefähigkeitszeugnis sein.


Zuständig