Landtags-, Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl am 26. September 2021

Bei der Landtagswahl ist wahlberechtigt, wer spätestens am Wahltag (26. September 2021) das 16. Lebensjahr vollendet  und am Stichtag (6. Juli 2021)

▪ die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt

▪  in Oberösterreich seinen Hauptwohnsitz hat

▪  vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist


 Bei der Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl ist wahlberechtigt, wer spätestens am Wahltag (26. September 2021) das 16. Lebensjahr vollendet und am Stichtag (6. Juli 2021)

▪ die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines 

    anderen Mitgliedstaates der europäischen Union besitzt

▪  in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat

▪  vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist


WAHLZEIT 8 bis 16 Uhr


Auslandsösterreicher sind bei dieser Wahl NICHT wahlberechtigt!


WAHLKARTE/BRIEFWAHL

Bei der Landtagswahl und der Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl ist die Ausübung des Wahlrechtes mittels einer Wahlkarte möglich. Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben:

Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme in jenem Wahlsprengel abzugeben, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, insbesondere

  • wegen Ortsabwesenheit
  • aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen
  • wegen Aufenthalts im Ausland

Beantragung:

Die Wahlkarte können Sie seit dem Tag der Wahlausschreibung (1. Juni 2021) bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind

  • mündlich (persönlich, nicht telefonisch) bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag, Freitag, 24. September 2021 12.00 Uhr oder
  • schriftlich (per E-Mail, Telefax oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske) bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag, Mittwoch, 22. September 2021 beantragen.

Wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, kann der Antrag bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag, Freitag, 24. September 12.00 Uhr gestellt werden.

Benötigte Dokumente:

Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument: 

  • idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein)

Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität:

  • Angabe der Passnummer
  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde, der/die die Identität glaubhaft macht

Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.

Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.

Steyrer Wahlberechtigte können Wahlkarten ab 1. September 2021 unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises im Rathaus, Stadtplatz 27 Hof rechts während der nachstehend angeführten Parteienverkehrszeiten persönlich beantragen und abholen:

  • Mo - Fr: 8:00 -12:00 Uhr
  • Mo und Di: 13.30 -16:00 Uhr

Möchten Sie die Wahlkarte schriftlich (elektronisch) beantragen, ist dies unter www.wahlkartenantrag.at möglich.


Bitte beachten Sie:

  • Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde rechtzeitig!
  • Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
  • Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie am 26. September 2021 ausschließlich bei der Gemeinde in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, Ihre Stimme abgeben.



 Kontakt

Magistrat Steyr
 Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen
 Stadtplatz 27
 4400 Steyr

Tel.: +43 7252/575-231
 Fax: +43 7252/575-410
 E-Mail: wahlen@steyr.gv.at

Weitere Informationen zur Wahl erhalten Sie auf