Gestaltungsbeirat (Organisation und Durchführung)

Der Gestaltungsbeirat ist ein unabhängiges Sachverständigengremium der Stadt Steyr. Er setzt sich aus drei renommierten Architekten zusammen. Es wird jeweils ein Mitglied im 3-Jahres-Zyklus durch ein Neues ersetzt. Darüber hinaus sind fachkundige Personen beigestellt. Ziel der Beratungen des Gestaltungsbeirates sind der Schutz und die Gestaltung des Ortsbildes. Dabei werden als Grundlage der Beurteilung die städtebaulichen Vorgaben, die Qualität der Architektur und die Einfügung in das historische Stadtbild herangezogen.

In den Statuten ist festgelegt, welche Bauvorhaben dem Gestaltungsbeirat vorgelegt werden müssen.

Diesbezügliche Projekte werden nur dann zur Beurteilung vorgelegt, wenn alle Vorfragen abgeklärt werden.

Bei unzureichender Begutachtungsqualität sind neuerliche Vorlagen an den Gestaltungsbeirat möglich.

Es gibt mehrere Sitzungen pro Jahr (bedarfsabhängig).

Die Arbeitsweise des Gestaltungsbeirates gliedert sich wie folgt:

  1. es findet ein Ortsaugenschein statt
  2. Projektant und Investor werden eingeladen, die Bauvorhaben dem Gestaltungsbeirat vorzustellen
  3. das Projekt wird begutachtet und das Ergebnis im Anschluss dem Projektanten und Investor bekannt gegeben, wobei auch ein Ergebnisprotokoll übermittelt wird

Zuständig

  • Grabner Günter, DI (Dienststelle Hochbau, Regionsbeauftragter f. Natur- und Landschaftsschutz der OÖ LReg.)