Dauerparkkarten

Mit einer Dauerparkkarte sind sie berechtigt in sämtlichen gebührenpflichtigen Kurzparkzonen in Steyr, mit Ausnahme der Kurzparkzonen am Stadtplatz, am Grünmarkt, in der Gleinker Gasse und in der Sierninger Straße ihr KFZ über die erlaubte Parkdauer hinaus, abzustellen.

Es besteht die Möglichkeit, diese Bewilligung für mehrere Fahrzeuge zu beantragen, welche jedoch dann nur wechselweise in den Kurzparkzonen abgestellt werden dürfen.

Diese Bewilligung wird höchstens auf die Dauer von 1 Jahr ausgestellt.

Die Gebühr in der Höhe von 1.164,92 Euro wird gleichzeitig mit der Erteilung der Bewilligung (Dauerparkkarte) zur Vorschreibung gebracht. Es besteht die Möglichkeit diese Gebühr auch gleich bei der Antragstellung (in bar, mit Bankomat- oder mit Kreditkarte) zu entrichten.

Beilagen: Kopie des Zulassungsscheines
Gebühren: 50,10 Euro und 1.164,92 Euro

Hinweis (ausgenommen juristische Personen):
Bei einem online-Antrag reduziert sich die Bundesgebühr um € 5,70 und bei Beantragung des Online-Bonus (im Online-Antrag beim Feld „Online-Bonus“ – „Häckchen“ setzen) erhalten sie einen zusätzlichen Bonus von € 6,00.

Zuständig: