Bürgeranwalt

Beschwerdestelle für alle Personen wegen behaupteter Missstände in der Verwaltung der Stadt Steyr (behördlich und privatrechtlich), sofern er/sie von diesen Missständen betroffen ist und ihm/ihr ein Rechtsmittel nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht.

Bei berechtigten Beschwerden kann der Bürgeranwalt den zuständigen Organen und Dienststellen Empfehlungen für zu treffende Maßnahmen geben. Entscheidungskompetenz kommt ihm nicht zu.

Sprechstunden gegen telefonische Vereinbarung 

Bürgeranwalt