Baubewilligungspflichtige Bauvorhaben

Eine Baubewilligung erlangen Sie durch Einreichung eines Bauansuchens nach den Bestimmungen der Oö. Bauordnung.

 

Baubewilligungspflichtige Bauvorhaben 

  • Der Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden.
  • Die Errichtung oder wesentliche (umbaugleiche) Änderung sonstiger Bauten über oder unter der Erde, die aufgrund ihrer Verwendung, Größe, Lage, Art oder Umgebung geeignet sind, eine erhebliche Gefahr oder eine wesentliche Belästigung für Menschen herbeizuführen oder das Orts- und Landschaftsbild zu stören.
  • Die Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden (Gebäudeteilen) oder sonstigen Bauwerken gemäß Z 2, wenn dadurch zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen zu erwarten sind. 
  • Der Abbruch von Gebäuden (Gebäudeteilen) oder sonstigen Bauwerken gemäß Z 2 oder Teilen hievon, wenn sie an der Nachbargrundgrenze mit anderen Gebäuden zusammengebaut sind.
  • Die Anbringung oder Errichtung von Antennenanlagen mit mehr als drei Meter Höhe einschließlich eines allfälligen Antennenmastes, gemessen vom Fußpunkt der Antenne oder des Mastes, soweit sie nicht in den Widmungskategorien des § 22 Abs. 6 und Abs. 7, § 23 Abs. 4 Z 3, § 29, § 30 und § 30a Oö.Raumordnungsgesetz 1994 errichtet werden.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Ansuchen (Formular) des Magistrats Steyr, unterfertigt durch den/die Antragsteller und den/die Grundeigentümer
  • Bauplan in 2-facher Ausfertigung/3-facher Ausfertigung bei Inanspruchnahme einer Wohnbauförderung 
  • Baubeschreibung in 2-facher Ausfertigung 
  • Grundbuchsauszug des Bezirksgerichtes Steyr (Stand bei Einreichung) in 1-facher Ausfertigung
  • Schriftliche Grundeigentümerzustimmung (Miteigentümerzustimmung), soferne der Antragsteller nicht Alleineigentümer ist
  • Lageplan in 2-facher Ausfertigung im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Kotierung des geplanten Bauvorhabens 
  • Energieausweis in 1-facher Ausfertigung

Zuständig