Personenstandsangelegenheiten

Dokumente & Lebensereignisse


Von der Geburt über die Eheschließung bis hin zu Ausweisdokumenten und rechtlichen Namensänderungen – das Standesamt der Stadt Steyr begleitet Sie verlässlich durch alle Lebensphasen. Hier finden Sie alle Informationen zu den erforderlichen Unterlagen, Gebühren und behördlichen Abläufen, um Ihre persönlichen Dokumente und Statusänderungen rechtssicher zu regeln.


Ausweise & Digitale Identität

Reisepass und Personalausweis
Planen Sie Ihre nächste Reise rechtzeitig. Informieren Sie sich über die Ausstellung, Erneuerung, Express-Pässe sowie die benötigten Passfotos für Ihren Reisepass und Personalausweis.

ID Austria
Ihr sicherer Schlüssel zu digitalen Behördenwegen. Aktivieren Sie Ihre ID Austria im Rathaus Steyr, um Amtswege rund um die Uhr direkt von zu Hause aus digital zu erledigen.


Familie, Ehe & Partnerschaft

Ehe / Eingetragene Partnerschaft
Sagen Sie „Ja“ in Steyr. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot), der Auswahl der Trauungsorte und allen Formalitäten für Ihre Ehe oder Eingetragene Partnerschaft.

Neuausstellung von Urkunden
Ob Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde – wenn Sie behördliche Nachweise im Original oder als internationales Dokument benötigen, beantragen Sie die Neuausstellung von Urkunden unkompliziert online oder vor Ort.


Namen & Rechtliche Änderungen

Namensbestimmung / Wiederannahme eines früheren Familiennamens
Nach einer Scheidung oder aus familiären Gründen können Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Erfahren Sie alles über Fristen und notwendige Schritte zur Wiederannahme eines früheren Familiennamens.

Namensänderung & Personenstandsänderung
Möchten Sie Ihren Vor- oder Nachnamen aus wichtigen Gründen behördlich ändern lassen oder steht eine Änderung des Geschlechtseintrags an? Alle rechtlichen Grundlagen finden Sie unter Namensänderung und Personenstandsänderung.


Staatsbürgerschaft & Rechtlicher Status

Staatsbürgerschaft
Der Staatsbürgerschaftsverband Steyr ist zuständig für die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen sowie für die Beratung zum Erwerb und der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Kirchenaustritt
Der offizielle Austritt aus einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft muss behördlich gemeldet werden. Informieren Sie sich über die schriftliche oder persönliche Abwicklung des Kirchenaustritts.