Bei der Landtagswahl ist wahlberechtigt, wer spätestens am Wahltag (26. September 2021) das 16. Lebensjahr vollendet und am Stichtag (6. Juli 2021)
▪ die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt
▪ in Oberösterreich seinen Hauptwohnsitz hat
▪ vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist
Bei der Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl ist wahlberechtigt, wer spätestens am Wahltag (26. September 2021) das 16. Lebensjahr vollendet und am Stichtag (6. Juli 2021)
▪ die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines
anderen Mitgliedstaates der europäischen Union besitzt
▪ in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat
▪ vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist
WAHLZEIT 8 bis 16 Uhr
Auslandsösterreicher sind bei dieser Wahl NICHT wahlberechtigt!
WAHLKARTE/BRIEFWAHL
Bei der Landtagswahl und der Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl ist die Ausübung des Wahlrechtes mittels einer Wahlkarte möglich. Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben:
Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme in jenem Wahlsprengel abzugeben, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, insbesondere
- wegen Ortsabwesenheit
- aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen
- wegen Aufenthalts im Ausland
Beantragung:
Die Wahlkarte können Sie seit dem Tag der Wahlausschreibung (1. Juni 2021) bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind
- mündlich (persönlich, nicht telefonisch) bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag, Freitag, 24. September 2021 12.00 Uhr oder
- schriftlich (per E-Mail, Telefax oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske) bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag, Mittwoch, 22. September 2021 beantragen.
Wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, kann der Antrag bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag, Freitag, 24. September 12.00 Uhr gestellt werden.
Benötigte Dokumente:
Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:
- idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität:
- Angabe der Passnummer
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde, der/die die Identität glaubhaft macht
Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.
Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.
Steyrer Wahlberechtigte können Wahlkarten ab 1. September 2021 unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises im Rathaus, Stadtplatz 27 Hof rechts während der nachstehend angeführten Parteienverkehrszeiten persönlich beantragen und abholen:
- Mo - Fr: 8:00 -12:00 Uhr
- Mo und Di: 13.30 -16:00 Uhr
Möchten Sie die Wahlkarte schriftlich (elektronisch) beantragen, ist dies unter www.wahlkartenantrag.at möglich.
Bitte beachten Sie:
- Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde rechtzeitig!
- Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
- Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie am 26. September 2021 ausschließlich bei der Gemeinde in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, Ihre Stimme abgeben.
Kontakt
Magistrat Steyr
Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen
Stadtplatz 27
4400 Steyr
Tel.: +43 7252/575-231
Fax: +43 7252/575-410
E-Mail: wahlen@steyr.gv.at
Weitere Informationen zur Wahl erhalten Sie auf