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Fundservice

Sie haben etwas gefunden oder sind auf der Suche nach einem verlorenen Gegenstand? Der Bereich Abfall der Stadtbetriebe Steyr GmbH organisiert auch das Fundwesen in Steyr.

Ich suche

Im Büro des Fundservice in der Ennser Straße 10 werden Fundgegenstände entgegengenommen und Verlustanzeigebestätigungen für Verluste ausgestellt. Weiters nimmt auch das Rathaus, Abteilung Stadtservice der Stadt Steyr, Fundgegenstände entgegen und stellt Verlustanzeigebestätigungen aus. 
Wenn Sie einen Gegenstand suchen, dann kontaktieren Sie am besten gleich das Fundservice, entweder telefonisch unter 07252/899-719 oder schreiben Sie ein E-Mail an fundservice@stadtbetriebe.at oder nutzen Sie unser Online Formular. Wir teilen Ihnen mit, ob Ihr Gegenstand bereits abgegeben wurde.

Vorgehensweise beim Verlust von Gegenständen

Geldtaschen.
Wenn Ihre verlorene Geldbörse im Fundservice in der Ennser Straße 10 abgegeben wird und wir Ausweise in der Geldtasche vorfinden, dann werden Sie schriftlich von uns verständigt. Am besten kontaktieren Sie uns in so einem Fall aber auch telefonisch unter 07252/899-719

Führerscheine, KFZ Kennzeichen oder Zulassungsscheine.
Bitte zeigen Sie den Verlust bei der ausstellenden Behörde an (z.B. Führerscheinbehörde, örtliche Kraftfahrbehörde, nächste Sicherheitsdienststelle, …) und fragen Sie im Fundservice in der Ennser Straße nach, ob der Verlustgegenstand bereits abgegeben wurde. Bei Verlusten, wo der Besitzer mittels Namen ausfindig gemacht werden kann, bekommen Sie eine schriftliche Verständigung, wenn Ihr Verlust abgegeben wurde. Sollten Sie den Gegenstand nach Meldung des Verlustes wieder finden, dann teilen Sie dies bitte umgehend der ausstellenden Behörde mit.

Handy/Smartphones.
Bitte fragen Sie im Fundservice Steyr (Ennser Straße 10) nach, ob Ihr Handy abgegeben wurde. Wenn das Handy angemeldet ist, können wir Ihre Daten auch über den Betreiber ausfindig machen und Sie bekommen eine schriftliche Verständigung von uns oder Ihrem Handybetreiber, dass das Handy abgegeben wurde. Handelt es sich beim verlorenen Gegenstand um ein Wertkartenhandy, ist dies leider nicht möglich. 

Schlüssel.
Wenn Sie einen Schlüssel verloren haben, dann können Sie entweder telefonisch unter 07252/899-719 oder per Mail unter fundservice@stadtbetriebe.at nachfragen, ob der Schlüssel abgegeben wurde. Sie können auch persönlich im Fundservice vorbeikommen und schauen, ob Ihr Schlüssel unter den Fundgegenständen dabei ist. Bei Haustürschlüsseln benötigen Sie unbedingt einen Reserveschlüssel mit Nummer zum Abgleich. Bei verlorenen Autoschlüsseln muss überprüft werden, ob der Schlüssel für Ihr Auto passt. 

Ich habe etwas im städtischen Bus verloren.

Bitte wenden Sie sich persönlich oder telefonisch an das Fundservice, Ennser Straße 10, Tel.: 07252/899-719

Ich habe ein waffenrechtliches Dokument verloren.
Bei Verlust eines waffenrechtlichen Dokuments sind Sie als Verlustträger verpflichtet oder berechtigt bei der Waffenbehörde oder der nächsten Sicherheitsdienststelle Anzeige zu erstatten. 

Ich habe etwas außerhalb von Steyr verloren.
Bei Verlusten außerhalb von Steyr wenden Sie sich bitte an das jeweilige Gemeindeamt oder versuchen Sie es über die Onlinesuche fundamt.gv.at oder FUNDinfo Österreich.

Ich habe etwas im Zug oder in einem Linien-Bus (ausgenommen Stadtbetriebe) verloren.

Haben Sie etwas in einem Linien-Bus, der nicht von den SBS betrieben wird, verloren bzw. vergessen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Busunternehmen.
Haben Sie etwas im Zug verloren bzw. vergessen, wenden Sie sich bitte auch hier an das zuständige Unternehmen (z. B.: ÖBB oder Westbahn)

Mein Haustier ist entlaufen.
Haustiere sind keine Fundgegenstände. Bitte wenden Sie sich an das Tierheim Steyr/Gleink in der Neustifter Hauptstraße 11, unter Tel.: 07252/71650.

Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht
von Fundgegenständen beträgt ein Jahr.


Verlustanzeigebestätigungen

Das Fundservice in der Ennser Straße 10 oder das Stadtservice im Rathaus stellen Verlustanzeigebestätigungen für fast alle Verluste aus. Ausgenommen davon sind aber: 

  • Führerscheine
  • Inländische Kennzeichentafeln
  • Zulassungsscheine
  • Waffenrechtliche Dokumente
  • Schieß- und Sprengmittel
  • Gifte gem. § 35 Z. 1 Chemikaliengesetz
  • Radioaktive Stoffe
  • Begleitpapiere gem. § 7 GGBG

Wenn Sie eine Verlustanzeigebestätigung für diese Gegenstände benötigen, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde (Führerscheinbehörde, örtliche Kraftfahrbehörde, die nächste Sicherheitsdienststelle, Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion (Gifte), Waffenbehörde). 

Für die Ausstellung von „Verlustanzeigebestätigungen“ ist eine Bundesverwaltungsabgabe von € 2,10 zu entrichten, wenn die Bestätigung zur Vorlage für eine Behörde, eine Versicherung, ihren Arbeitgeber oder sonstigen Personen dient. 

Ich habe gefunden

Ein Regenschirm, eine Geldbörse oder vielleicht ein Fahrrad? Wenn Sie etwas gefunden haben, sind Sie als Finder zur Abgabe beim zuständigen Fundservice verpflichtet. Jedes Gemeindeamt ist auch Fundamt. Das Fundservice der Stadt Steyr befindet sich in der Ennser Straße 10. Auch das Stadtservice im Rathaus, Stadtplatz 27, nimmt Fundgegenstände entgegen. 

Wenn Sie einen Fundgegenstand außerhalb der Öffnungszeiten abgeben möchten, dann steht Ihnen eine blaue Fundbox vor dem Gebäude in der Ennser Straße 10 zur Verfügung. 
Achtung! Die örtlichen Polizeiinspektionen dürfen keine Fundgegenstände mehr entgegennehmen. Die Zuständigkeit der Polizei beschränkt sich lediglich auf bedenkliche Funde wie Schieß- und Sprengmittel, Gifte oder radioaktive Stoffe. 

Was kann im Fundservice abgegeben werden?

Grundsätzlich können alle Fundgegenstände im Fundservice in der Ennser Straße oder im Stadtservice im Rathaus abgegeben werden. Ausgenommen davon sind aber folgende Gegenstände: 

  • Schieß- und Sprengmittel
  • Gifte
  • Radioaktive Stoffe

Sollten Sie einen dieser Gegenstände gefunden haben, dann verständigen Sie bitte die nächste Sicherheitsdienststelle. 
Tiere sind keine Fundgegenstände! Wenn Sie ein entlaufenes Tier finden, dann geben Sie das dem Tierheim Steyr/Gleink in der Neustifter Hauptstraße 11, unter Tel.: 07252/71650 bekannt. 

Finderlohn

Als Finder haben Sie Anspruch auf Finderlohn. Die Höhe des Finderlohns richtet sich danach, ob der Fundgegenstand verloren oder vergessen wurde. Es gibt aber auch Umstände, wo dem Finder kein Finderlohn zusteht. Im Streitfall hat ein Gericht über die Höhe des Finderlohns zu entscheiden (Zivilrechtliche Angelegenheit).

Der Finderlohn beträgt bei verlorenen Sachen 10 %, bei vergessenen Sachen 5 %. Wenn der Wert des Fundgegenstandes € 2.000,-- übersteigt, wird der Finderlohn für den Wert, der € 2.000,-- übersteigt, halbiert. 
Rechenbeispiel: Sie haben Bargeld im Wert von € 3.000,-- gefunden.
€ 2.000,-- x 10 % + € 1.000,-- x 5 % = € 250,-- Finderlohn
Detaillierte Infos zu Ihren Rechten und Pflichten als Finder finden Sie in folgendem Infoblatt.

Anspruch auf den Fundgegenstand

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von Fundgegenständen beträgt ein Jahr. Wird die Sache innerhalb eines Jahres von keinem Verlustträger abgeholt, dann geht nach den Bestimmungen des § 395 ABGB das Eigentum an den Finder über. Das Interesse an dem abgegebenen Fundgegenstand muss bei Abgabe des Fundes aber angegeben werden. Sachen, die für den Finder keinen wirtschaftlichen Wert haben und die eine Missbrauchsmöglichkeit eröffnen (z.B. öffentliche Urkunden, Kreditkarten, Schlüssel, Handys/Smartphones…) werden nicht an den Finder ausgefolgt.

Fundbox für Fundgegenstände

Über die Fundbox können Fundgegenstände auch außerhalb der Öffnungszeiten des Fundservices abgeben werden. Die blaue Fundbox finden Sie vor dem Gebäude des Bereichs Abfall in der Ennser Straße 10.

Eine Fundbox zur Abgabe von Fundgegenständen

So funktioniert die Abgabe von Fundgegenständen in der Fundbox
Die Fundbox besitzt eine Klappe für größere Gegenstände an der Oberseite sowie einen Schlitz für Karten wie beispielsweise gefundene Bankomatkarten und sonstige Scheckkarten. Werfen Sie den Fundgegenstand in die passende Öffnung ein.

Sollten Sie einen wertvollen Gegenstand gefunden haben (zB. Goldschmuck, Bargeld, Geldbörsen…) oder einen Finderlohn für einen Fundgegenstand beanspruchen, dann besuchen Sie uns bitte persönlich im Fundservice in der Ennser Straße 10.
Sollte der Verlustträger den Fund nicht innerhalb eines Jahres abholen, so hat der Finder (nach Ablauf der Frist) Anspruch auf diesen Fundgegenstand.
An dieser Stelle möchten wir kurz anmerken, wirklich nur Fundsachen in die Fundbox einzuwerfen und bitten Sie gleichzeitig davon abzusehen, andere Gegenstände oder Müll in die Fundbox zu werfen.

Verpflichtung zur Abgabe von Fundgegenständen
Wer eine fremde, verloren gegangene beziehungsweise vergessene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet. Gefundene Ausweise und Dokumente müssen ebenfalls abgegeben werden, da das Fundservice der Stadtbetriebe Steyr versucht, die rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzer ausfindig zu machen, um die Fundsachen retournieren zu können.

Downloads & Formulare

FAQ

Ich habe etwas GEFUNDEN:

Ich habe einen Rucksack, eine Uhr, eine Brille, einen Reisepass, einen Führerschein, eine KFZ Tafel oder einen Zulassungsschein gefunden.
Diese Gegenstände können Sie im Fundservice in der Ennser Straße 10 oder im Rathaus, Stadtservice, Stadtplatz 27, abgeben. Fundgegenstände können auch außerhalb unserer Öffnungszeiten abgegeben werden. Dafür steht eine blaue Fundbox vor dem Gebäude in der Ennser Straße 10 zur Verfügung, in die Sie die Fundgegenstände einwerfen können. 

Ich habe Geld gefunden.
Geldfunde können im Fundservice in der Ennser Straße 10 oder im Stadtservice des Rathauses am Stadtplatz 27 abgegeben werden. Bitte geben Sie Geldfunde am besten persönlich ab und werfen Sie diese nicht in die Fundbox. Durch eine genaue Beschreibung des Fundortes kann der Besitzer einfacher ausfindig gemacht werden. Nur wenn der gefundene Gegenstand auch persönlich abgegeben wird, besteht Anspruch auf Finderlohn. 

Ich habe Schmuck oder einen Gegenstand mit hohem Wert gefunden.
Wenn Sie Wertgegenstände gefunden haben, dann bringen Sie diese bitte persönlich im Fundservice in der Ennser Straße 10 oder im Stadtservice des Rathauses am Stadtplatz 27 vorbei. Nur wenn der gefundene Gegenstand auch persönlich abgegeben wird, besteht Anspruch auf Finderlohn. 

Ich habe eine Waffe bzw. Sprengmittel gefunden.
Bitte wenden Sie sich umgehend an die nächste Sicherheitsdienststelle. Diese Funde werden im Fundservice nicht angenommen. 

Mir ist ein Tier zugelaufen.
Bitte wenden Sie sich an das Tierheim Steyr/Gleink, Neustifter Hauptstraße 11, 
Tel.: 07252/71650.
 

Ich habe etwas VERLOREN:

Ich habe meine Geldtasche verloren
Wenn Ihre verlorene Geldbörse im Fundservice in der Ennser Straße 10 abgegeben wird und wir Ausweise in der Geldtasche vorfinden, dann werden Sie schriftlich von uns verständigt, dass Ihr Verlustgegenstand abgegeben wurde. Am besten kontaktieren Sie uns in so einem Fall aber auch telefonisch unter 07252/899-719

Ich habe meinen Führerschein, mein KFZ Kennzeichen oder meinen Zulassungsschein verloren

Bitte zeigen Sie den Verlust bei der ausstellenden Behörde an (z.B. Führerscheinbehörde, örtliche Kraftfahrbehörde, nächste Sicherheitsdienststelle, …) und fragen Sie im Fundservice in der Ennser Straße nach, ob der Verlustgegenstand bereits abgegeben wurde. Bei Verlusten, wo der Besitzer mittels Namen ausfindig gemacht werden kann, bekommen Sie eine schriftliche Verständigung, wenn Ihr Verlust abgegeben wurde. Sollten Sie Ihren Verlust wieder finden, dann teilen Sie dies der ausstellenden Behörde umgehend mit. 

Ich habe mein Handy/Smartphone verloren
Bitte fragen Sie im Fundservice Steyr (Ennser Straße 10) nach, ob Ihr Handy abgegeben wurde. Wenn das Handy angemeldet ist, können wir Ihre Daten auch über den Betreiber ausfindig machen und Sie bekommen eine schriftliche Verständigung von uns oder Ihrem Handybetreiber, dass das Handy abgegeben wurde. Handelt es sich beim verlorenen Gegenstand um ein Wertkartenhandy, ist dies leider nicht möglich. 

Ich habe etwas im städtischen Bus verloren

Bitte wenden Sie sich persönlich oder telefonisch an das Fundservice, Ennser Straße 10, Tel.: 07252/899-719
 

Ich benötige eine Verlustanzeigebestätigung für eine Versicherung, für meinen Arbeitgeber, für eine Behörde….

Ich benötige eine Verlustanzeigebestätigung für mein Zeugnis, meine Bankomatkarte, meine Kreditkarte, mein Handy, meinen Aufenthaltstitel oder einen Reisepass usw. 
Diese Verlustanzeigebestätigung wird vom Fundservice in der Ennser Straße 10 oder im Rathaus im Stadtservice, Stadtplatz 27, ausgestellt. Es wird ein Betrag von € 2,10 eingehoben.

Ich benötige eine Verlustanzeigebestätigung für meinen verlorenen FÜHRERSCHEIN, meine KENNZEICHENTAFEL, meinen ZULASSUNGSSCHEIN

Bitte wenden Sie sich an die ausstellende Führerscheinbehörde, an die örtliche Kraftfahrbehörde oder die nächste Sicherheitsdienststelle.

Ich benötige eine Verlustanzeigebestätigung für ein waffenrechtliches Dokument, Gifte, Schieß- und Sprengmittel
Bitte wenden Sie sich je nach Gegenstand entweder an die Waffenbehörde, die Sicherheitsdienststelle, die Bezirksverwaltungsbehörde oder die Landespolizeidirektion (bei Giften gem. § 35 Z. 1 Chemikaliengesetz).

Kann ich einen gefundenen Gegenstand auch länger zu Hause aufbewahren?

Funde sind unverzüglich im Fundservice abzugeben.

Ich habe etwas in einem Zug verloren.

Wenden Sie sich bitte an das zuständige Unternehmen (z. B.: ÖBB oder Westbahn)

Ich habe etwas in einem Postbus von Steyr bzw. nach Steyr verloren

Wenden Sie sich bitte an die Postbus GmbH Verkehrsstelle Steyr, Hubergutstraße 1, Tel.: 07252/533 8810.

Ich habe etwas außerhalb von Steyr verloren/gefunden.

Jedes Gemeindeamt ist auch Fundamt, bitte wenden Sie sich an das jeweilige Gemeindeamt oder versuchen Sie es über die Onlinesuche: fundamt.gv.at.

Links

Kontakt

Ennser Straße 10
4403 Steyr
Tel.: 07252/899-719
Email: fundservice@stadtbetriebe.at