Schneeräumung und Winterdienst

Veröffentlichungsdatum13.01.2026Lesedauer2 MinutenKategorienAllgemein, Presse
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Prioritätenbasierte Räumung für bestmögliche Verkehrssicherheit

Die Stadt Steyr ist im Winterdienst an klare gesetzliche Richtlinien, technische Möglichkeiten sowie organisatorische Rahmenbedingungen gebunden. Grundlage für die Durchführung der Schneeräumung sind unter anderem die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die Richtlinien und Verordnungen für das Straßenwesen (RVS). Diese sehen eine prioritätenbasierte Räumung vor, um die Verkehrssicherheit bestmöglich zu gewährleisten.

 

Räumung nach Einsatzplan

Hauptrouten und Einsatzorganisationen zuerst

Aufgrund der Größe des Stadtgebiets, vieler Hindernissen bei allen zu räumenden Flächen und der Vielzahl an Verkehrsflächen erfolgt die Schneeräumung nach einem festgelegten Einsatzplan. Vorrang haben dabei Hauptverkehrsstraßen, stark frequentierte Verkehrsachsen, Zufahrten zu Einsatzorganisationen (Rettung, Feuerwehr, Polizei), öffentliche Verkehrsrouten sowie gefährliche Steigungs- und Gefälle-Strecken. Erst in weiterer Folge können Nebenstraßen, Wohnstraßen und weniger frequentierte Gehwege geräumt werden.

 

Tempo auf der Straße anpassen

Anrainerverpflichtung auf vielen angrenzenden Gehwegen

Zusätzlich erschweren außergewöhnliche Witterungsverhältnisse – wie starker, anhaltender oder wiederholter Schneefall, rasche Temperaturschwankungen, gefrierender Niederschlag oder starke Minustemperaturen – eine durchgängige und sofortige Räumung aller von uns betreuten Flächen. Auch personelle und maschinelle Kapazitäten sind naturgemäß begrenzt und müssen im Sinne der größtmöglichen Sicherheit gezielt eingesetzt werden. 

Wir sind uns bewusst, dass dies für einzelne Bereiche gefühlt Verzögerungen mit sich bringen kann, und bitten dafür um Verständnis. Es ist in der RVS auch keine durchgehende Räumung und Streuung vorgesehen und die StVO verweist auch, das Tempo der Fahrzeuge an die Fahrbahnverhältnisse anzupassen. Außerdem ist die Stadt Steyr nicht für den gesamten Winterdienst zuständig. Vielerorts gilt auf angrenzenden Gehwegen der §93 der StVO (Anrainerverpflichtung) und es gibt daher auch andere Unternehmen, die Winterdienst in der Stadt Steyr durchführen. 

 

Direkte Meldung von Gefahrenstellen erbeten

Die Kommunalbetriebe der Stadt Steyr sind aber stets bemüht, sämtliche Räum- und Streumaßnahmen im Rahmen der geltenden Vorschriften und vorhandenen Ressourcen fortzuführen und immer wieder weiter zu evaluieren und optimieren. 

Für konkrete Gefahrenstellen oder besonders problematische Bereiche bitten die KBS um direkte Meldung an stadtservice@steyr.gv.at, damit diese entsprechend geprüft und – wenn möglich – priorisiert behandelt werden können.