Ab 19. Mai 2021 ist das JUZ Steyr wieder unter folgenden Bedingungen geöffnet:
Entsprechend der Verordnung über erste Öffnungsschritte in Bezug auf die COVID-19-Pandemie erlassen wird (COVID-19-Öffnungsverordnung – COVID-19-ÖV) )StF: BGBl. II Nr. 214/2021) unter Einhaltung des Präventionskonzeptes entsprechend Paragraph 14 der Verordnung und des vom Bundeskanzleramt publizierten Leitfaden für die Außerschulische Jugendarbeit ist das JUZ von Dienstag – Samstag 15-20 Uhr offen.
Jeder Jugendliche zwischen 12- 18 Jahren muss beim Betreten des Jugendzentrums einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbringen: Es gilt die 3 G-Regel. (getestet, geimpft, genesen). Ein negativer Schultest (Vorzeigen des Njna-Schulpasses) oder ein Antigentest, der unter Aufsicht einer Fachkraft durchgeführt wurde, ist für 48 Stunden gültig . Es dürfen sich maximal 20 Personen sich im Jugendzentrum aufhalten.
Bei Fragen könnt ihr uns jederzeit auf Instagram https://www.instagram.com/juzsteyr/ oder unter 0664 96 29 266 eine Nachricht schreiben.
Auf Euer Kommen freut sich Euer JUZ-TEAM!
20.05.2021