Navigieren zu:

Würstel und Fischbratstände

Die Errichtung oder wesentliche Änderung von oa Verkaufsständen auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie von touristischen Informationsständen, Toilettenanlagen und ähnlichen Einrichtungen für Verkehrszwecke ist der Baubehörde anzuzeigen.

Unterlagen:

  • Ausgefülltes Formular
  • Ausreichende Beschreibung
  • Plan/Skizze

Weitere Informationen:
Bauanzeige