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Vollwärmeschutzfassade auf öffentlichem Gut

Für die Errichtung einer Vollwärmeschutzfassade auf der Straßenseite Ihres Objektes ist vor Durchführung der Baumaßnahme eine Zustimmung der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Steyr erforderlich, sofern das Haus unmittelbar an das öffentliche Gut der Stadt Steyr angrenzt und dadurch die neu zu errichtenden Vollwärmeschutzfassade öffentliches Gut bzw. öffentlichen Luftraum in Anspruch nimmt.

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Weitere Informationen:
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