Volksbegehren

●BIST DU GESCHEIT

● CO2-Steuer abschaffen

● Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren

● Energieabgaben streichen – Volksbegehren

● Energiepreisexplosion jetzt stoppen!

● Essen nicht wegwerfen!

● Friede durch Neutralität

● Glyphosat verbieten!

● Kein Elektroauto-Zwang

● Kein NATO-Beitritt

● Nein zu Atomkraft-Greenwashing

● Neutralität Österreichs stärken

● Parteienförderungen abschaffen

● Tägliche Turnstunde 

 

Stimmberechtigte können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist 

von Montag, 11. März 2024 bis (einschließlich) Montag, 18. März 2024

in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. 

Die Eintragung kann auf jeder Gemeinde, unabhängig vom Hauptwohnsitz, unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein,...) getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren). Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes - 18. März 2024, 20.00 Uhr - durchführen.

 

Stimmberechtigt sind 

österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die

  • mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (18. März 2024) das 

16. Lebensjahr vollendet haben 

  • zum Stichtag (5. Februar 2024) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind
  • vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind

Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die 

  • am Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind

 

Nicht stimmberechtigt sind 

Personen, die

  • bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, da eine getätigte Unterstützungserklärung für das jeweilige Volksbegehren bereits als gültige Eintragung für dieses zählt
  • die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen (auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet)

Eintragungen können am Magistrat Steyr Rathaus, Stadtplatz 27, 4400 Steyr an nachstehend angeführten Tagen zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:


Montag             11. März 2024    8-16 Uhr

Dienstag           12. März 2024    8-16 Uhr

Mittwoch          13. März 2024    8-16 Uhr

Donnerstag      14. März 2024    8-20 Uhr

Freitag               15. März 2024    8-16 Uhr

Samstag            16. März 2024    geschlossen

Sonntag            17. März 2024    geschlossen

Montag             18. März 2024    8-16 Uhr



KONTAKT

Magistrat Steyr
FA Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen
Stadtplatz 27
4400 Steyr

Tel: +43 7252/575-231
Fax: +43 7252/575-410
E-Mail: wahlen@steyr.gv.at