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Veränderung der Höhenlage

Die Veränderung der Höhenlage einer im Bauland gelegenen Grundfläche um mehr als 1,50m ist anzeigepflichtig. Wird diese etwa durch Aufschüttung verändert, aber nicht um 1,50 m dann ist dies bewilligungs- und anzeigefrei.

Unterlagen: 

  • Ausgefülltes Formular
  • Lageplan
  • ausreichende Beschreibung

Weitere Informationen:
Bauanzeige