Navigieren zu:

Stützmauer

Jede Mauer mit einer Höhe von mehr als 1,5m über dem jeweils tiefergelegenen Gelände sowie von Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung mit einer Gesamthöhe von mehr als 2,5 m über dem jeweils tiefergelegenen Gelände, sind der Baubehörde anzuzeigen.

Unterlagen:

  • Ausgefülltes Formular
  • Lageplan
  • ausreichende Beschreibung

Weitere Informationen:
Bauanzeige