Volksbegehren

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  • Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!

Stimmberechtigte können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist 

von Montag, 31. März 2025 bis (einschließlich) Montag, 7. April 2025

in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. 

Die Eintragung kann auf jeder Gemeinde, unabhängig vom Hauptwohnsitz, unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein,...) getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren). Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes - Montag, 7. April 2025, 20.00 Uhr - durchführen.

 

Stimmberechtigt sind 

österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die

  • mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (7. April 2025) das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • zum Stichtag (24. Februar 2025) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind
  • vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind

Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die 

  • am Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind

 

Nicht stimmberechtigt sind Personen, die

  • bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, da eine getätigte Unterstützungserklärung für das jeweilige Volksbegehren bereits als gültige Eintragung für dieses zählt
  • die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen (auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet)

Eintragungen können am Magistrat Steyr Rathaus, Stadtplatz 27, 4400 Steyr an nachstehend angeführten Tagen zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag            31. März 2025    8-16 Uhr
Dienstag          1.    April 2025    8-16 Uhr
Mittwoch         2.    April 2025    8-16 Uhr
Donnerstag     3.    April 2025    8-20 Uhr
Freitag             4.    April 2025    8-16 Uhr
Samstag          5.    April 2025    geschlossen
Sonntag           6.    April 2025    geschlossen
Montag            7.    April 2025    8-16 Uhr

 

KONTAKT

Magistrat Steyr
 FA Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen
 Stadtplatz 27
 4400 Steyr

Tel: +43 7252/575-231
 Fax: +43 7252/575-410
 E-Mail: 
wahlen@steyr.gv.at