Fraktionen

Die aufgrund eines Wahlvorschlags derselben wahlwerbenden Partei gewahlten Mitglieder des Gemeinderates bilden fur die Dauer der Funktionsperiode des Gemeinderates eine Fraktion, sofern auf diese Partei mindestens zwei Mandate entfallen. 
Jede Fraktion bestellt aus ihrer Mitte eine vorsitzfuhrende Person sowie zumindest eine stellvertretende Person.
Entfällt auf den Wahlvorschlag einer wahlwerbenden Partei lediglich ein Mandat, bildet dieses keine Fraktion. Eine Fraktionsbildung kommt somit bei den Neos nicht zustande.

Alle Fraktionen im Überblick