Die Stadt Steyr erstellt jedes Jahr einen detaillierten Haushaltsvoranschlag, der die finanzielle Planung und Führung des Haushalts für das kommende Rechnungsjahr festlegt. Dieser Voranschlag umfasst auch die Wirtschaftspläne städtischer Unternehmen und die Voranschläge von Fonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Der Voranschlagsentwurf wird öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt, und der Gemeinderat berücksichtigt schriftliche Einwendungen bei der Beratung.
Nach Ablauf des Rechnungsjahres legt der Magistrat den Rechnungsabschluss dem Stadtsenat und anschließend dem Gemeinderat vor. Vor der Genehmigung durch den Gemeinderat wird der Rechnungsabschluss ebenfalls öffentlich zur Einsicht aufgelegt, wobei schriftliche Einwendungen berücksichtigt werden. Der Abschluss umfasst die Jahresrechnungen städtischer Unternehmen und Fonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Beanstandungen werden durch Maßnahmen des Gemeinderats behoben, um einen geordneten Haushalt sicherzustellen.