Einleitungsverfahren für Volksbegehren

Wahlberechtigte können unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises entweder persönlich im Steyrer Rathaus in der Fachabteilung für Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen oder online beim BM.I mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte) Ihre Unterstützungserklärung abgeben.

Für diese Volksbegehren können Unterstützungserklärungen abgegeben werden:

Aktuelle Volksbegehren - Unterstützungsphase