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Solaranlage

Die Errichtung von thermischen Solaranlagen sind der Baubehörde unter folgenden Voraussetzungen anzuzeigen: 

  • soweit sie frei stehen und ihre Höhe mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt oder
  • soweit sie an baulichen Anlagen angebracht werden und die Oberfläche der baulichen Anlage um mehr als 1,5 m überragen

Zur Veranschaulichung der möglichen anzeigepflichtigen Errichtungsweisen wird auf den PV-Anlagen Leitfaden des Landes OÖ verwiesen. 

Unterlagen: 

  • Ausgefülltes Formular
  • Lageplan
  • ausreichende Beschreibung

Weitere Informationen:
Bauanzeige