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Schwimmteiche, Schwimm- und Wasserbecken

Ist der Teich oder das Becken tiefer als 1,5m oder misst es eine Wasserfläche von mehr als 50m² so ist es der Behörde anzuzeigen.

Unterlagen:

  • Ausgefülltes Formular
  • Lageplan
  • ausreichende Beschreibung

Weitere Informationen:
Bauanzeige