Hat eine Änderung oder Instandsetzung von Gebäuden Einfluss auf die Festigkeit tragender Bauteile, den Brandschutz, die gesundheitlichen oder hygienischen Verhältnisse oder das Orts- und Landschaftsbild oder wird das äußere Aussehen des Gebäudes wesentlich verändert, ist eine solche Baumaßnahme gem § 25 Abs 1 Z 3a und b Oö. BauO 1994 der Baubehörde anzuzeigen, sofern es sich nicht um eine bewilligungspflichtige größere Renovierung handelt.
Renovierungsarbeiten können je nach Art und Umfang unter die bewilligungspflichtigen, anzeigepflichtigen oder bewilligungs- und anzeigefreien baulichen Maßnahmen fallen.
Eine Bewilligungspflicht liegt nach § 24 Abs. 1 Z. 1 und 3 Oö. Bauordnung 1994 vor, wenn die Renovierung im Zug eines Umbaus des Gebäudes erfolgt (= eine so weitgehende bauliche Änderung, dass das Gebäude nach der Änderung ganz oder in größeren Teilen, z.B. hinsichtlich eines Geschoßes, als ein anderes anzusehen ist) oder damit eine solche Änderung des bisherigen Verwendungszwecks verbunden ist, dass dadurch zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen zu erwarten sind.
Das Bauvorhaben würde hingegen lediglich der Anzeigepflicht (§ 25 Abs. 1 Z. 3 lit. b Oö. Bauordnung 1994) unterliegen, wenn es sich um einen kleinen Umbau darstellende Änderung oder Instandsetzung des Gebäudes handelt und die Baumaßnahme von Einfluss auf die Festigkeit tragender Bauteile, den Brandschutz, die gesundheitlichen oder hygienischen Verhältnisse oder das Orts- und Landschaftsbild ist oder das äußere Aussehen des Gebäudes wesentlich verändert wird.
Liegt hingegen keine der beschriebenen Maßnahmen vor, so handelt es sich um ein bewilligungs- und anzeigefreies Bauvorhaben (beispielsweise der nicht unter die oben genannten Kriterien fallende bloße Innenausbau eines Gebäudes).
Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllte Anzeige
- Baubeschreibung (2fach, bei Wohnbauförderung 3fach)
- Lageplan mit eingezeichneter Lage des Bauvorhabens
- Bauplan eines hierzu befugten Planverfassers (2fach, bei Wohnbauförderung 3fach)
Weitere Informationen:
Bauanzeige
Baubewilligung