Volksbegehren [ReDesign]

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Stimmberechtigte können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 - VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist 

von Montag, 15. Juni 2026, bis (einschließlich) Montag, 22. Juni 2026 

in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der genannten Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. 

Die Eintragung kann auf jeder Gemeinde, unabhängig vom Hauptwohnsitz, unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein,...) getätigt werden. Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraums - Montag, 22. Juni 2026, 20.00 Uhr - durchführen (www.bmi.gv.at/volksbegehren).


Stimmberechtigt sind 

österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die

  • mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (22. Juni 2026) das 16. Lebensjahr vollendet haben 
  • zum Stichtag (11. Mai 2026) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind
  • vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind

Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die 

  • am Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind

 

Nicht stimmberechtigt sind Personen, die

  • bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, da eine getätigte Unterstützungserklärung für das jeweilige Volksbegehren bereits als gültige Eintragung für dieses zählt
  • die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen (auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet)

Eintragungen können am Magistrat Steyr Rathaus (barrierefrei), Stadtplatz 27, 4400 Steyr an nachstehend angeführten Tagen zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag              15. Juni 2026    8-16 Uhr
Dienstag            16. Juni 2026    8-16 Uhr
Mittwoch           17. Juni 2026    8-16 Uhr
Donnerstag       18. Juni 2026    8-20 Uhr
Freitag               19. Juni 2026     8-16 Uhr
Samstag            20. Juni 2026     geschlossen
Sonntag            21. Juni 2026     geschlossen
Montag             22. Juni 2026     8-16 Uhr

 

KONTAKT

Magistrat Steyr
 FA Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen
 Stadtplatz 27
 4400 Steyr

Tel: +43 7252/575-231
 Fax: +43 7252/575-410
 E-Mail: 
wahlen@steyr.gv.at