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Stimmberechtigte können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 - VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 15. Juni 2026, bis (einschließlich) Montag, 22. Juni 2026
in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der genannten Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Die Eintragung kann auf jeder Gemeinde, unabhängig vom Hauptwohnsitz, unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein,...) getätigt werden. Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraums - Montag, 22. Juni 2026, 20.00 Uhr - durchführen (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt sind
österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die
- mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (22. Juni 2026) das 16. Lebensjahr vollendet haben
- zum Stichtag (11. Mai 2026) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind
- vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind
Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die
- am Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind
Nicht stimmberechtigt sind Personen, die
- bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, da eine getätigte Unterstützungserklärung für das jeweilige Volksbegehren bereits als gültige Eintragung für dieses zählt
- die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen (auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet)
Eintragungen können am Magistrat Steyr Rathaus (barrierefrei), Stadtplatz 27, 4400 Steyr an nachstehend angeführten Tagen zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag 15. Juni 2026 8-16 Uhr
Dienstag 16. Juni 2026 8-16 Uhr
Mittwoch 17. Juni 2026 8-16 Uhr
Donnerstag 18. Juni 2026 8-20 Uhr
Freitag 19. Juni 2026 8-16 Uhr
Samstag 20. Juni 2026 geschlossen
Sonntag 21. Juni 2026 geschlossen
Montag 22. Juni 2026 8-16 Uhr
KONTAKT
Magistrat Steyr
FA Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen
Stadtplatz 27
4400 Steyr
Tel: +43 7252/575-231
Fax: +43 7252/575-410
E-Mail: wahlen@steyr.gv.at