Einleitungsverfahren für Volksbegehren [copy]

Wahlberechtigte können unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises entweder persönlich im Steyrer Rathaus in der Fachabteilung für Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen oder online beim BM.I mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte) Ihre Unterstützungserklärung abgeben.

Für diese Volksbegehren können Unterstützungserklärungen abgegeben werden:

Aktuelle Volksbegehren - Unterstützungsphase