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Oberflächenbefestigungen

Oberflächenbefestigungen mit insgesamt mehr als 1.000m², die eine Bodenversiegelung bewirken (wie Asphaltierungen, Betonierungen udgl.), sind der Baubehörde anzuzeigen.

Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn sie nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen bewilligungs- oder anzeigepflichtig sind.

Unterlagen:

  • Ausgefülltes Formular
  • Lageplan
  • ausreichende Beschreibung

Weitere Informationen:
Bauanzeige