Neues Beratungsangebot für Bau-, Anlagen- und Wasserrechtsfragen

Veröffentlichungsdatum17.01.2025Lesedauer2 MinutenKategorienAllgemein, Presse
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Magistrat informiert Bürger und Betriebe, die in Steyr ein Projekt umsetzen

Ab Jänner 2025 bietet der Magistrat Steyr regelmäßige Beratungstermine für Fragen zu den Themen Bau-, Anlagen- und Wasserrecht. An jedem letzten Donnerstag im Monat gibt es von 10 bis 16 Uhr umfassende Beratung für Bürger:innen und Unternehmen, die Projekte in Steyr umsetzen möchten, aber für ihren Projektantrag noch offene Fragen haben. Dieses Service richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger und an alle Unternehmen, die Unterstützung oder Informationen in den Bereichen Bau-, Anlagen- oder Wasserrecht benötigen.

 

Die Termine im Amtsgebäude Reithoffer für das erste Halbjahr:

Donnerstag, 30. Jänner 2025; 10 bis 12 und 13 bis 16 Uhr

Donnerstag, 27. Februar 2025; 10 bis 12 und 13 bis 16 Uhr

Donnerstag, 27. März 2025; 10 bis 12 und 13 bis 16 Uhr 

Donnerstag, 24. April 2025; 10 bis 12 und 13 bis 16 Uhr

Donnerstag, 22. Mai 2025 (wegen Feiertag); 10 bis 12 und 13 bis 16 Uhr

Donnerstag, 26. Juni 2025; 10 bis 12 und 13 bis 16 Uhr

 

Online-Terminvereinbarung erforderlich

Um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine Online-Terminbuchung bis spätestens Dienstag vor dem jeweiligen Beratungstag erforderlich. Den Buchungslink finden Sie auf der Website steyr.at unter www.steyr.at/beratung-bawr. Termine können jeweils im 30-Minuten-Takt gebucht werden, wer Unterstützung bei einem größeren Projekt benötigt, kann gerne zwei aufeinanderfolgende Termine buchen. 

 

Für bestmögliche Beratung: Unterlagen vorab senden oder hochladen

Damit die Expertinnen und Experten des Magistrats Steyr bestmöglich weiterhelfen können, sind im Zuge der Terminbuchung folgende Unterlagen hochzuladen oder vorab an die E-Mail-Adresse beratung-bawr@steyr.gv.at zu übermitteln:

  •  Angaben zum betroffenen Grundstück (z. B. Adresse, Grundstücksnummer)

  • Eine Skizze oder Planungsunterlagen

  • Sonstige relevante Dokumente, falls vorhanden


* Die Dateien müssen als PDF-Datei hochgeladen oder übermittelt werden. Dabei zu beachten ist, dass die einzelnen Dateien eine Größe von max. 3MB nicht überschreiten dürfen.  


Für Fragen oder weitere Informationen steht die Fachabteilung für Bau-, Anlagen- und Wasserrecht telefonisch unter: 07252 575 324 (Dienststelle Baurecht) oder 07252 575 562 (Dienststelle Anlagen- und Wasserrecht) gerne zur Verfügung.