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Hundehaltung

Die aktuellen Erfordernisse für die Hundehaltung in OÖ, die ab 1. Dezember 2024 gelten, erfahren Sie unter: 

Informationen zum Thema Hundehaltung in OÖ (Anbieter der Alltagstauglichkeitsprüfung, Liste TierärztInnen, die die verhaltensmedizinische Evaluierung machen, rechtliche Informationen, etc.) finden Sie unter:

Weitere hilfreiche Informationen zur Hundehaltung in OÖ (Sachkunde-Ausbildung für HundehalterInnen, Hunde sicher verstehen, Wichtige Regelung für Kinder im Umgang mit Hunden, Freilaufflächen in OÖ, etc.) finden Sie unter:

Melden Sie Ihren Hund bequem online an oder ab. Alternativ stehen Ihnen unsere beiden Stadtservice-Stellen (Rathaus und Reithoffer Gebäude) für eine persönliche Abwicklung zur Verfügung

Hundeanmeldung

Für jeden Hund in Oberösterreich über 12 Wochen ist eine Anmeldung erforderlich.
Halter müssen über 16 Jahre alt sein und die erforderliche Sachkunde besitzen.
Innerhalb von 5 Werktagen nach Übernahme des Hundes muss die Anmeldung in der Hauptwohnsitz-Gemeinde erfolgen.

  • Erforderliche Unterlagen

  • Weitere Informationen

Sie möchten Ihren Hund persönlich anmelden? Buchen Sie jetzt ihren Termin:
Hundeanmeldung - Reithoffer
Hundeanmeldung - Rathaus


Melden Sie Ihren Hund an

1. Erforderliche Unterlagen vorbereiten

Bitte bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor.

2. Onlineformular ausfüllen

Wenn Sie mit Ihre ID-Austria unterzeichnen und den Online-Bonus beantragen (setzen Sie ein Häkchen im entsprechenden Feld des Online-Formulars) und alle erforderlichen Unterlagen einreichen, erhalten Sie einen Bonus von 6,00 €.

3. Fertig

Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie die Vorschreibung entweder per Post oder in Ihrem elektronischen Postfach.


Hundeabmeldung

Wenn Sie die Hundehaltung beenden möchten, müssen Sie dies innerhalb einer Woche mitteilen, unter Angabe des Grundes für die Beendigung oder der Information über einen neuen Hundehalter. Falls der Hund verstorben ist, fügen Sie bitte eine entsprechende Bestätigung eines Tierarztes bei.

Sie möchten Ihren Hund vor Ort abmelden? Buchen Sie jetzt ihren Termin online:
Hundeabmeldung - Reithoffer
Hundeabmeldung - Rathaus


Melden Sie Ihren Hund ab

1. Erforderliche Unterlagen vorbereiten

Falls der Hund verstorben ist, fügen Sie bitte eine entsprechende Bestätigung eines Tierarztes bei.

2. Onlineformular ausfüllen

Melden Sie Ihren Hund online ab.

3. Fertig

Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Abmeldebestätigung per Post oder in Ihrem elektronischen Postfach..


Hundeabgabe

Die Hundeabgabe wird jährlich für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12. vorgeschrieben und ist jeweils bis zum 31.03. eines jeden Jahres zu entrichten. 
Die Hundeabgabe ist eine unteilbare Abgabe und ist immer im vollen Jahresbetrag zu entrichten, auch wenn der Hund nur einige Monate im Jahr gehalten wurde. 

Hier können Sie sich über die optimale Abwicklung Ihrer Zahlungen informieren. 

Haben Sie weitere Fragen zur Hundeabgabe? Vereinbaren Sie online einen Termin


  • Abgabenhöhe

  • Weitere Informationen

Leinen- und Maulkorbpflicht

Sichern Sie sich ein harmonisches Zusammenleben zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern in Steyr. Eine ordentliche Hundehaltung beginnt beim Hundehalter, der sich um gegenseitiges Verständnis bemühen sollte. Missverständnisse in der Kommunikation zwischen Mensch und Tier führen oft zu Problemen. Rücksichtnahme auf Mitbürger, die sich durch freilaufende Hunde belästigt fühlen, ist entscheidend für verantwortungsbewusste Hundehalter.

Hundehalter:innen müssen beim Führen von Hunden an öffentlichen Orten im Ortsgebiet gewisse Regeln zu Leinen- und Maulkorbpflichten beachten. 

Leinen- ODER Maulkorbpflicht: ALLE Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. 

Leinen- UND Maulkorbpflicht: In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen, in Gaststätten sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie beispielsweise in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen sowie bei sonstigem Bedarf müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

Zudem gelten für das Führen von großen, speziellen und auffälligen Hunden Sonderregeln, die man als Hundehalter:in wissen muss. In erster Linie dienen diese Vorschriften dafür, um den Schutz anderer zu gewährleisten und so gefährliche Situationen zu verhindern.

Hunde spezieller Rassen: Hunde dieser Rassen gelten per se als große Hunde. Ab dem vollendetem 12. Lebensmonat müssen diese Hunde an öffentlichen Orten, ausgenommen eingezäunten Freilaufflächen, an der Leine UND mit Maulkorb geführt werden. HalterInnen von Hunden dieser Rassen müssen weiters verlässlich sein.

Diese Hunde dürfen an öffentlichen Orten nur von Personen geführt werden, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben, die Sachkunde-Ausbildung absolviert haben und verlässlich sind. (weiterführende Informationen bezüglich Verlässlichkeit finden Sie unter: Pflichten bei Haltung großer Hunde, Hunde spezieller Rassen sowie von auffälligen Hunden - Das neue oberösterreichische Hundehaltegesetz 2024 (hundehaltung-ooe.at)

Eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht kann bei der Gemeinde beantragt werden. Dafür ist ein positiver Befund einer verhaltensmedizinischen Evaluierung bei einer Verhaltensmedizinerin oder einem Verhaltensmediziner einzuholen. Der Hund muss bei dieser Evaluierung das 12. Lebensmonat vollendet haben. 
Anträge sind schriftlich an die Bezirksverwaltungsbehörde (bezirksverwaltung@steyr.gv.at) zu stellen. 

Große Hunde: Eine Person darf nicht mehr als 2 große Hunde gleichzeitig führen.   

Weitere Informationen zu speziellen Regelungen in Steyr:


Hundekot

Erfreuen Sie sich als Hundebesitzer an der Gesellschaft Ihres tierischen Begleiters, aber übernehmen Sie auch die Verantwortung für sein Wohlbefinden und die Sauberkeit unserer Stadt. Die Stadt Steyr unterstützt Sie dabei mit Hundekot-Beutel-Spendern an ausgewählten Standorten, um die Reinheit unserer Straßen und Grünflächen zu fördern.

Gemäß dem Oö. Hundehaltegesetz sind Hundeführer dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner umgehend zu entfernen und zu entsorgen, um die öffentlichen Orte sauber zu halten. Ein respektvoller Umgang miteinander sowie die Einhaltung dieser Regeln tragen dazu bei, ein angenehmes Zusammenleben von Mensch und Hund in Steyr zu gewährleisten.

Wir danken allen verantwortungsbewussten Hundebesitzern für ihre Mitwirkung! Sollten Sie einen leeren Beutelspender vorfinden, kontaktieren Sie bitte die Kommunalbetriebe Steyr unter der Telefonnummer +437252 899 720.

Weitere Informationen:
Standorte der Hundekotsackerl-Spender

Unfruchtbarmachung weiblicher Tiere

Erfahren Sie hier alles über die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unfruchtbarmachung weiblicher Hunde durch die Stadtgemeinde Steyr gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom 1. März 1979.

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Anträge vor Ort beim Veterinäramt oder online eingereicht werden. 

Antragsberechtigt sind Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Steyr, die die Hundeabgabe entsprechend der Verordnung der Stadt Steyr entrichtet haben. 

Der Antrag erfordert eine tierärztliche Bestätigung über die durchgeführte Operation sowie eine saldierte Rechnung des Tierarztes für die Ovariohysterektomie.

Der einmalige Zuschuss beträgt € 36,34 und wird im Nachhinein gewährt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.


Beantragen Sie Ihren Zuschuss zur Unfruchtbarmachung weiblicher Hunde

1. Erforderliche Unterlagen vorbereiten

2. Onlineformular ausfüllen

3. Fertig

Wichtige Informationen & Fundtiere

Tierärzte:

Fundtiere:
Entdecken Sie das Tierschutzportal des Landes Oberösterreich.
Diese Webseite dient als zentrale Anlaufstelle für die Suche nach entlaufenen oder neuen Haustieren. 
Der Vorteil liegt darin, dass Sie Ihr vermisstes Tier jederzeit suchen können, unabhängig von den Amtszeiten. Zudem finden Sie auf dieser Plattform Informationen über Tiere, die im Tierheim Steyr auf ihre Besitzer warten.

Hundestadtplan