Die Kinder- und Jugendhilfe in Steyr setzt sich entschlossen für das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen ein. Unser vorrangiges Ziel ist es, Familien zu stärken und ihnen Unterstützung zu bieten, damit sie in der Lage sind, für ihre Kinder zu sorgen.
Unser gesetzlicher Auftrag umfasst
- Unterstützung der Eltern bei der gewaltfreien Erziehung ihrer Kinder.
- Schutz und Wahrnehmung der Bedürfnisse von Kindern.
- Sicherstellung von Schutz und Sicherheit für Kinder und Jugendliche in Fällen von Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellem Missbrauch.
Die Kinder- und Jugendhilfe bietet umfassende Unterstützung für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien. Unser Angebot reicht von kompetenter Beratung in akuten Krisensituationen über Erziehungsfragen bis hin zu Obsorge- bzw. Besuchsrechtsangelegenheiten. Zudem bieten wir ambulante Familienbegleitung und unterstützen im Pflegekinderwesen.
Sind Kinder und Jugendliche unmittelbar einer Gefährdung ausgesetzt, hat die Kinder- und Jugendhilfe entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten.
In schweren familiären Krisen kann es notwendig sein, Kinder oder Jugendliche in sozialpädagogischen Einrichtungen unterzubringen. Hier suchen wir gemeinsam mit den Eltern nach guten Lösungen.
Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf:
- Bei Obsorge- und Besuchsrechtsregelungen (Scheidung/Trennung) auf Antrag des Gerichts.
- Bei Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen.
- Bei strafbaren Handlungen von Kindern und Jugendlichen.
Wer kann sich an die Kinder- und Jugendhilfe wenden?
Eltern, Kinder und Jugendliche, die sich in einer familiären Krise befinden und Unterstützung benötigen.
Personen, die im privaten oder beruflichen Umfeld Kinder oder Jugendliche in einer Notsituation wahrnehmen.
Wir sind da, um zu helfen und eine unterstützende Hand zu bieten.
Kontakt
Fachabteilung für Jugendhilfe und soziale Dienste