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Chancengleichheit

Erfahren Sie mehr über das Oberösterreichische Chancengleichheitsgesetz (Oö. ChG) und seine Bedeutung für die Förderung von Gleichberechtigung in Steyr. Bei Fragen und Unterstützungsbedarf für Menschen mit Beeinträchtigung steht Ihnen dafür die Dienststelle Chancengleichheit/Behindertenhilfe im Amtsgebäude Reithoffer (Pyrachstraße 7) zur Verfügung. Sie können diese auch unter chancengleichheit@steyr.gv.at oder telefonisch unter +43 7252 575-0 erreichen.

Für vertiefende Informationen zum Chancengleichheitsgesetz besuchen Sie die Website der OÖ Landesregierung: Chancengleichheitsgesetz OÖ