Navigieren zu:

Miet-, Wohnungs- und Siedlungsrecht in Steyr

Die Fachabteilung für Privatrechtsangelegenheiten der Stadt Steyr bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in allen Angelegenheiten des Miet-, Wohnungs- und Siedlungsrechts, soweit diese Aufgaben nicht der GWG übertragen sind. Unsere Dienstleistungen stehen Ihnen zur Verfügung, wenn Ihr Anliegen die Stadt Steyr oder deren wirtschaftliche Unternehmungen betrifft.

Wir bieten Ihnen kompetente Beratung während der Amtsstunden. Bei Bedarf können Sie auch außerhalb der Amtsstunden einen Termin vereinbaren, um Ihre Fragen zu klären.

Für Angelegenheiten, die nicht die Stadt Steyr oder deren wirtschaftliche Unternehmungen betreffen, können Sie sich an das Bezirksgericht Steyr oder die Rechtsanwaltskammer Oberösterreich wenden.