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Aufenthaltswesen

Für Anträge zu verschiedenen Anliegen ist eine Terminvereinbarung bei der Fachabteilung für Bezirksverwaltungsangelegenheiten erforderlich.

Bitte kontaktieren Sie uns für

  • Anmeldebescheinigungen
  • Aufenthaltskarten
  • Daueraufenthaltskarten
  • Lichtbildausweis für EWR-Bürger
  • BREXIT-Aufenthaltsrecht
  • BREXIT-Daueraufenthaltsrecht
  • Integrationsvereinbarung gemäß Integrationsgesetz
  • Verlängerungsanträge von Niederlassungsbewilligungen (Rotationsarbeitskräfte, Betriebsentsandte, Selbstständige, Künstler, Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit, Schüler, Studierende, Sozialdienstleistende, Forscher, Freiwillige, Familienangehörige)
  • Daueraufenthalt EU

unter folgenden Nummern +43 7252 575-434, +43 7252 575-412 oder +43 7252 575-277 oder vereinbaren Sie online einen Termin.

Terminvereinbarung:
EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger - Anmeldebescheinigung - 1 Person
EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger - Anmeldebescheinigung - 2 Personen
EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger - Anmeldebescheinigung - 3 oder mehr Personen

Drittstaatsangehörige - Verlängerungsantrag / Zweckänderungsantrag - 1 Person
Drittstaatsangehörige - Verlängerungsantrag / Zweckänderungsantrag - 2 Personen
Drittstaatsangehörige - Verlängerungsantrag / Zweckänderungsantrag - 3 oder mehr Personen
Drittstaatsangehörige - Erstantrag für Neugeborene


Für die Erstantragstellung und weitere Anliegen bezüglich

  • Niederlassungsbewilligungen (Rotationskräfte, Betriebsentsandte, Selbständige, Künstler, Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit, Schüler, Studierende, Sozialdienstleistende, Forscher)
  • Niederlassungsbewilligung von unselbständig und selbständig Erwerbstätigen (Schlüsselkräfte – RWR-Karte)
  • Familienzusammenführungen
  • Rückstufung und Entziehung eines unbefristeten Niederlassungsrechts
  • Aufenthaltsehe und Aufenthaltsadoption
  • Aufenthaltsbewilligungen von unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer „ICT“
  • Umstieg von Aufenthaltstitel nach dem AsyG in das Niederlassungs- u. Aufenthaltsgesetz
  • Drittstaatsangehörigen im Rahmen der EU-Mobilität von Inhaber eines Aufenthaltstitels eines anderen Mitgliedsstaates (Daueraufenthalt EU, Blaue Karte EU, mobile „ICT“, Forscher und deren Familienangehörige)

erreichen Sie uns unter der folgenden Nummer: +43 7252 575-246.

Terminvereinbarung Erstantragstellung:
Erstantrag Drittstaatangehöriger - 1 Person
Erstantrag Drittstaatangehöriger - 2 Personen
Erstantrag Drittstaatangehöriger - 3 oder mehr Personen


Die Antragsformulare finden Sie unter: bmi.gv.at

Wichtige rechtliche Grundlagen: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz 


Weitere Informationen zum Thema Aufenthalt erhalten Sie auch im elektronischen Amtshelfer www.help.gv.at und unter www.migration.gv.at

Die Servicestelle Einwanderung und Aufenthalt der Austrian Business Agency berät kostenfrei zB zur Beantragung einer Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blaue Karte EU
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten unter https://immigration-guide.workinaustria.com/.