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Lagerungen

Garage:
Die Garage ist kein Lagerraum und sollte zweckmäßig der KFZ-Nutzung dienen. (zB Autoreifen erlaubt)

Kellerraum/ Abstellraum der Wohnanlage:
Ein Moped/Motorrad ist ein KFZ und ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen abzustellen, nicht in den Kellerräumen.

Dachboden:
Auf Dachböden dürfen brandgefährliche Gegenstände, insbesondere selbstentzünd-liche, leicht entflamm- bzw. entzündbare oder schwer löschbare Stoffe nicht gelagert werden. (Holzwolle, Späne)

Weitere Informationen:
ris.bka.gv.at

Kontakt:
baurecht@steyr.gv.at